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Rechtsbehelfsfähigkeit

Rechtsbehelfsfähigkeit

"Anerkennung_§3-Umwelt-Rechtsbehelfgesetz

 

Der rechtliche Status des Vereins Natur bewahren (Vorderhunsrück) – NbV – hat am 24. Juni 2026 eine enorme Aufwertung erhalten:

Ihm wurde vom zuständigen Landesministerium das Recht zuerkannt, bei bestimmten immissionsschutzrechtlichen Verfahren in unserer Region eigenständig Rechtsbehelfe einlegen.
Damit führten die Bemühungen des Vorstands um diese Handlungsoption zum Erfolg.
Der Verein kann stolz darauf sein, dass ihm von offizieller Seite zugetraut wird, die Interessen des Naturschutzes in unserer Heimat gegenüber Behörden und nötigenfalls gerichtlich vertreten zu können.

 

 

 

Hier könnt ihr das Schreiben anschauen und als pdf-Datei herunter laden: Anerkennung_§3-Umwelt-Rechtsbehelfgesetz.pdf  

Der Vorstand sieht die Anerkennung vom 24. Juli 2026 als Wertschätzung für die Tätigkeit aller Vereinsmitglieder und als Ansporn, die Arbeit in der bewährten Art fortzuführen.


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