In eigener Angelegenheit – wir sind jetzt „mündig“!

Liebe Naturfreunde,
Unser Verein darf seit dem 17. Januar 2020 den Zusatz „e.V.“ führen. An diesem Tag wurde er in das Vereinsregister beim Amtsgericht Koblenz eingetragen.
Er ist jetzt eine eigenständige Rechtsperson und darf in eigenem Namen verbindlich agieren.
Im Anschluss wurde beim Finanzamt Koblenz ein Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit gestellt.
Mit der Eintragung ins Vereinsregister ist zugleich eine Voraussetzung für die Anerkennung als Vereinigung im Sinne von § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erfüllt.
Solche Vereinigungen können bei bestimmten umweltrelevanten Vorhaben eigenständig Rechtsbehelfe einlegen. Diese Anerkennung hängt allerdings noch von weiteren Kriterien ab, u.a. ist eine dreijährige aktive Tätigkeit im Umweltbereich erforderlich.
Ob ein Anerkennungsantrag gestellt wird, wird zu gegebener Zeit in einer Mitgliederversammlung entschieden werden.
...der Vorstand von "Natur bewahren e.V."